
AGB - Lieferanten
Einkaufsbedingungen
I. Allgemeines
Unsere Verträge werden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Einkaufsbedingungen abgeschlossen. Dies gilt auch für künftige Geschäfte. Abweichenden Bedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen; diese werden auch nicht durch die Annahme der Ware ohne nochmaligen ausdrücklichen Widerspruch anerkannt.
II. Bestellungen
1. Es gilt allein der Inhalt unserer schriftlichen Bestellungen. Mündliche Aufträge oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestellung gültig.
2. Unsere Aufträge sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir an unseren Auftrag nicht mehr gebunden.
3. Durch die Auftragsbestätigung garantiert der Lieferant, dass die bestellte Ware die von uns geforderte Beschaffenheit aufweist.
III. Liefertermine
Die in unserer Bestellung genannten Liefertermine sind verbindlich. Hat der Lieferant den vereinbarten Liefertermin nicht eingehalten und haben wir ihm zur Lieferung erfolglos eine angemessene Frist gesetzt, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Droht eine Lieferverzögerung, muss uns der Lieferant hierüber umgehend informieren.
IV. Lieferung
Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Lieferanten frei Haus an unsere Geschäftsadresse oder dem von uns angegebenen Lieferort. Die Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung trägt der Lieferant.
Soweit im Einzelfall die Lieferung ab Werk vereinbart worden ist, hat der Lieferant für die für uns günstigste Verfrachtung und für die richtige Deklaration (zum Warenwert) zu sorgen. Auch in diesem Fall haftet der Lieferant für Transportschäden.
V. Mängelansprüche (Gewährleistung)
1. Der Lieferant garantiert, dass die gelieferte Ware den für ihre Verwendung geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dem neuesten Stand der Technik entsprechend keine Rechte Dritter verletzt.
2. Mängel der gelieferten Ware, soweit sie bei der Untersuchung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden können, zeigen wir dem Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an. Die Mängel, die bei einer solchen Untersuchung nicht erkennbar waren, zeigen wir innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis an. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge an den Lieferanten.
3. Der Lieferant haftet uns für sämtlichen aus der Verletzung der vertraglichen Pflicht entstandenen Schaden.
4. Die Haftung für Mängelansprüche beträgt mindestens 24 Monate ab Übergabe der Ware an den Endkunden (Verbraucher) durch uns, maximal jedoch fünf Jahre ab Übergabe der Ware an uns durch den Lieferanten; § 479 Abs. 2 bis 3 BGB findet Anwendung.
VI. Produkthaftung
Der Lieferant wird uns von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen, die auf Produktschäden beruhen, die ihre Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich haben. Der Lieferant wird uns weiter die Kosten für aus diesem Grund von uns eingeleitete Rückrufaktionen erstatten.
VII. Rechnung und Zahlung
Rechnungen sind in doppelter Ausfertigung durch die Post gesondert an unsere Geschäftsadresse zu senden. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Mit der Zahlung ist weder ein Anerkenntnis ordnungsgemäßer Erfüllung noch ein Verzicht auf die Haftung des Lieferanten wegen Mängeln verbunden.
VIII. Abtretung
Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.
IX. Vertraulichkeit, beigestellter Unterlagen und Gegenstände
1. Sämtliche Unterlagen oder Gegenstände, die wir dem Lieferanten zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältig oder Dritten zugänglich gemacht werden. Nach Erledigung des Auftrages sind uns diese Unterlagen oder Gegenstände kostenfrei zurückzusenden.
2. Der Lieferant darf von uns gelieferte Werkzeuge nur für die Bearbeitung der von uns bestellten Ware verwenden. Er verpflichtet sich, die Werkzeuge auf eigene Kosten zum Neuwert zu versichern und tritt uns hierdurch alle Entschädigungsansprüche gegen den Versicherer ab.
3. Der Lieferant verpflichtet sich, die von ihm anlässlich der Ausführung unserer Bestellung erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich für die Durchführung von Bestellungen unseres Unternehmens zu verwenden und Dritten nicht zur Kenntnis zu bringen.
X. Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für beide Parteien Siegburg.